Während der akademische Bachelor-Abschluss an Hochschulen oder Universitäten erworben wird, basiert der Bachelor Professional auf einer dualen oder beruflichen Ausbildung sowie einer darauf aufbauenden Weiterbildung.
Insgesamt lässt sich sagen, dass ein Bachelor Professional stärker auf praxisorientierte Kompetenzvermittlung und den Erwerb von spezialisiertem Wissen ausgerichtet ist als ein akademischer Bachelorabschluss.
Im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR)* ist der Bachelor Professional auf dem Niveau 6 verortet und dem akademischen Bachelor gleichgestellt.
Niveau 6 des DQR „beschreibt Kompetenzen die zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverantwortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld benötigt werden. Die Anforderungsstruktur ist durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet.“
(Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung)
Gegenüber dem Fachagrarwirt Rechnungswesen, bei dem es sich um einen wenig bekannten und auf Bayern bezogenen Titel handelte, besitzt der Bachelor Professional für Nachwuchskräfte eine deutlich höhere Attraktivität. Dies trifft auch im Verhältnis zu einer Ausbildung als Steuerfachangestelltem/r zu, da mit dem Abschluss eine höhere Qualifikation und bessere Entwicklungs- und Aufstiegschancen verbunden sind.
Der Bachelor Professional spricht vor allem Nachwuchskräfte an, die eine praxisorientierte Alternative zum theoretisch ausgerichteten Hochschulabschluss suchen und sich während der Ausbildung bereits ihren Lebensunterhalt finanzieren wollen.
Eine Gegenüberstellung der beiden Abschlüsse findet sich in der folgenden Tabelle.
Weiterführende Informationen
Prüfungszulassung
Zur Prüfung zum Bachelor Professional Landwirtschaftliches Rechnungswesen und Steuern kann laut PO zugelassen werden, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf oder
- einen agrarwissenschaftlichen Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
Abweichend ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende, mindestens einjährige Berufspraxis;
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauffolgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis (s. untenstehenden Abschnitt „Berufspraxis“).
Berufspraxis
Die Berufspraxis muss
- in der Land- und Forstwirtschaft oder
- in Bereichen mit überwiegendem Bezug zur Land- und Forstwirtschaft (z. B. einer Landwirtschaftlichen Buchstelle nach § 4 Nr. 8 StBerG, einer Steuerkanzlei nach § 3 StBerG mit land- und forstwirtschaftlichen Mandanten, einer landwirtschaftlichen Handels- oder Dienstleistungsorganisation oder im Agrarkreditgeschäft o.ä.)
erworben worden sein.
- 53 c Berufsbildungsgesetz finden Sie hier.