Kompetenzvertiefung und Auffrischung im Steuerrecht Land- und Forstwirtschaft
Ziel des Seminars „Kompetenzvertiefung Steuerrecht LuF“ ist eine Auffrischung für Steuerfachkräfte mit landwirtschaftlichem Schwerpunkt
Über drei Jahre hinweg können berufserfahrene Buchstellenmitarbeiter mit guten Kenntnissen im Steuerrecht für Land- und Forstwirte (Steuersachbearbeiter Landwirtschaft, Fachassistenten Forst- und Landwirtschaft, Steuerfachwirte mit LuF-Kenntnissen, Steuerfachangestellte mit langjähriger Berufserfahrung im Bereich LuF) ihr Fachwissen aktualisieren und praxisbezogen vertiefen. Unsere ausgewiesenen Steuerrechtsexperten stellen die Besonderheiten und aktuelle Entwicklungen des landwirtschaftlichen Steuerrechts anhand einschlägiger Rechtsquellen und zahlreicher Beispiele aus der Praxis dar.
Um die zeitliche Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gering zu halten, werden diese Blöcke auf drei Jahre verteilt. Ein Seminardurchlauf ist somit nach drei Jahren abgeschlossen. Das Seminar wird in drei Themenblöcken durchgeführt, die jeweils vier Tage (Mo bis Do) umfassen. Die drei Themenblöcke sind:
- Umsatzsteuer
- Einkommensteuer
- Buchführung und Bilanz
Da der Austausch zwischen Teilnehmenden und mit den Dozenten ein wesentliches Element des Seminars ist, findet dieses in Präsenz statt.
Die wichtigsten Informationen auf einem Blick
Ort der Veranstaltung
Visselhövede
Ausbildungsdauer
4 Tage
Einkommensteuer
15. – 18.09.2025
Anmeldeschluss
15.06.2025
Ort der Veranstaltung
Visselhövede
Ausbildungsdauer
4 Tage
Umsatzsteuer
06. – 09.10.2025
Anmeldeschluss
30.06.2025
Ablauf Kompetenzvertiefung Steuerrecht Land- und Forstwirtschaft
- Aktualisierung des steuerrechtlichen Präsenzwissens
- Auffrischung der Kenntnisse zentraler Gesetze, Richtlinien und Verwaltungsanweisungen
- Umsetzung der aktuellen Rechtsprechung in die praktische Gestaltungsberatung
- Gewinnung von Ideen und Anregungen zur Verbesserung der Mandantenberatung
Geplante Inhalte des Seminars, die jeweils an die aktuelle Rechtslage angepasst werden:
Umsatzsteuer:
- Unternehmer / Unternehmen
- Steuerbare Umsätze
- Steuerfreie Umsätze
- Steuersätze / Bemessungsgrundlage
- Entstehung der Steuer / Steuerschuldner
- Vorsteuerabzug
- Unentgeltliche Wertabgaben
- Besteuerungsverfahren und Aufzeichnungspflichten
- Innergemeinschaftlicher Erwerb
- Spannungsfeld zwischen Pauschalierung und Regelbesteuerung
- Regelbesteuerung gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 UStG
- Option zur Regelbesteuerung
- Vorsteuerberichtigung als Folge des Wechsels
- der Besteuerungsform
- Maschinengemeinschaften
- Biogasanlagen / Blockheizkraftwerke
- Photovoltaikanlagen
Einkommensteuer:
- Sachliche Steuerpflicht
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Besteuerung von Alterseinkünften
- Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
- Sonderausgaben – insbes. Vorsorgeaufwendungen
- Abgrenzung der Einkünfte aus LuF zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb
- Versorgungsleistungen i.S.d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG
- Verluste im Ertragsteuerrecht
- Einzelfragen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Einzelfragen zu Kapitaleinkünften und zur Abgeltungsteuer
- Erneuerbare Energien unter ertragsteuerlichen Aspekten
- Erbengemeinschaften und ihre Auseinandersetzung
- Betriebsaufspaltung
- Tierhaltungskooperationen i.S.d. § 51a BewG
- Immobilien GmbH & Co. KG
Buchführung und Bilanz:
- Zurechnung von Wirtschaftsgütern
- Gewinnermittlungsarten, Gewinnermittlungszeitraum
- Umfang des Betriebsvermögens; Abgrenzung zum Privatvermögen
- Bewertung des Betriebsvermögens
- Bildung und Bewertung von Rückstellungen
- Rücklagen nach §§ 6b, 6c EStG und R 6.6 EStR
- Bilanzberichtigung, Bilanzänderung
- Wechsel der Gewinnermittlungsart
- Bilanzierungsfragen bei Personengesellschaften
- Veräußerung und Aufgabe von Betrieben und Teilbetrieben
- Bilanzierungsfragen bei Forstbetrieben
- Einzelheiten zu Betriebseinnahmen und Betriebsaus-gaben
- Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG
- Gründung und Beendigung von PersG
- Überführung und Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern bei Personengesellschaften
- Betriebsvermögenseigenschaft von landwirtschaftlichen Grundstücken
- Entgeltliche und unentgeltliche Übertragung von Be-trieben
- Gestaltungen im Zusammenhang mit Hofübergaben
- Verpachtung von und Nießbrauch an luf Betrieben
- Reinvestition von landwirtschaftlichen Veräußerungsgewinnen ins gewerbliche BV und umgekehrt
Um die zeitliche Vereinbarkeit von Arbeitsbewältigung und Weiterbildung zu erleichtern, wird das Seminar nach dem folgenden Gruppen- und Zeitschema durchgeführt.
Zeitraum |
Gruppe 1 |
Gruppe 2 |
Gruppe 3 |
3. Quartal 2024 |
Umsatzsteuer |
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3. Quartal 2025 |
Einkommensteuer |
Umsatzsteuer |
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3. Quartal 2026 |
Buchführung und Bilanz |
Einkommensteuer |
Umsatzsteuer |
3. Quartal 2027 |
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Buchführung und Bilanz |
Einkommensteuer |
usw. |
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Weiterführende Informationen
Termine & Zeiten
Einkommensteuer
15. – 18.09.2025 im Luisenhof in Visselhövede
Mo. 10.00 Uhr - ca. 17.00 Uhr
Di. - Do. 08.00 Uhr - ca. 17.00 Uhr
Umsatzsteuer
06. – 09.10.2025 im Luisenhof in Visselhövede
Mo. 10.00 Uhr - ca. 17.00 Uhr
Di. - Do. 08.00 Uhr - ca. 17.00 Uhr
Ansprechpartner
Conny Röper
Telefon: 04262 304-344
E-Mail: roeper@asob.de
Unterkunft / Tagungsstätte
Tagungsort und Hotel
Worthstraße 10
27374 Visselhövede
Tel.: 04262 - 933-0
Tagungspauschale / Übernachtung
*EZ 99 € Übernachtung/Frühstück zzgl. Tagungspauschale
*Wir haben 25 Einzelzimmer als Kontingent im Hotel zur Verfügung.
Bitte reservieren Sie Ihr Zimmer selbst. Nennen Sie dazu „ASOB-Seminar und das Datum“.
Es wird seitens des Hotels eine Kostenübernahme verlangt.
Für Zimmerreservierungen und / oder Tagungspauschalen gelten die Stornobedingungen des Hotels.
Kursgebühren
LAND-DATA Kunden: 1.000 €* pro Modul
Sonstige: 1.105 €* pro Modul
*umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21a bb UStG
Mit Erhalt der Anmeldebestätigung gilt Ihre Teilnahme als verbindlich. Im Fall eines Rücktritts nach Ablauf der Anmeldefrist fallen 25% der Kursgebühren als Stornokosten an. Bei Rücktritt von zwei Wochen vor Kursbeginn oder weniger fallen 50% der Kursgebühren als Stornokosten an. Ersatzteilnehmer können gemeldet werden. Für Zimmerreservierungen und/ oder Tagungspauschalen gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Seminarhotels.
Anmeldung Kompetenzvertiefung Steuerrecht Land- und Forstwirtschaft
Ihr Ansprechpartner
Conny Röper
Ansprechpartnerin für die Kompetenzvertiefung Steuerrecht Land- und Forstwirtschaft
roeper@asob.de 04262 304-344