Fachagrarwirt/in Rechnungswesen: Land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht
Wir machen Sie fit im Umgang mit den land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht. Das Seminar besteht aus 5 Seminarwochen. Jede dieser Wochen bildet einen eigenständigen Baustein.
Hinweis:
Unbedingte Voraussetzung für die folgenden Bausteine sind steuerliche Grundkenntnisse.
Bilanzierung in Land- und Forstwirtschaft
Teilnehmer mit steuerlichen Grundkenntnissen lernen die land- und forstwirtschaftlichen Besonderheiten bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG kennen. Hierbei trainieren sie neben den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften insbesondere die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens.
Ziel: Sicherheit bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und der Umsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Bilanzierungsvorschriften.
Einkünfte LuF, Mitunternehmerschaften
Die Teilnehmer erhalten umfassende Hinweise zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 13 EStG. Insbesondere die Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft zu den übrigen Einkunftsarten wird hier thematisiert. Weiter bekommen sie einen Überblick über land- und forstwirtschaftliche Mitunternehmerschaften und deren steuerliche Behandlung. Abschließend werden ertragsteuerliche Sonderfragen u.a. zu Verpachtung, Veräußerung, Zuschüssen und Entschädigungen behandelt.
Ziel: Sicherheit bei der Abgrenzung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zu den übrigen Einkunftsarten, Bildung von Grundkenntnissen zu Mitunternehmerschaften und Erarbeitung von Lösungsansätzen zu ertragsteuerlichen Sonderfragen.
Umsatzbesteuerung bei Land- und Forstwirten
Dieser Qualifizierungsbaustein befasst sich mit den Besonderheiten bei der Umsatzbesteuerung bei Land- und Forstwirten. Teilnehmer mit umsatzsteuerlichen Grundkenntnissen erlernen die Systematik und den Anwendungsbereich der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UStG sowie die Option zur Regelbesteuerung. Weiter werden der innergemeinschaftliche Erwerb bei Landwirten und die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bearbeitet.
Ziel: Kennenlernen von Systematik und Anwendungsbereich der Pauschalierung nach § 24 UStG sowie sichere Abgrenzung der Umsätze, die nicht unter die Regelung des § 24 UStG fallen. Korrekte Behandlung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs.
Gewinnermittlung nach § 13a EStG und EÜR
Die Teilnehmer lernen die Anwendung der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG mit den wichtigsten Besonderheiten. Auch die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung und deren Unterschiede zur Bilanzierung werden intensiv behandelt. Zugehörig erfahren die Teilnehmer, welche Korrekturen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart vorzunehmen sind.
Ziel: Selbständige Erstellung einer Gewinnermittlung nach § 13a EStG inkl. der Ermittlung der Gewinne im Zuschlagsbereich des § 13a Abs. 6 EStG. Berücksichtigung von Gewinnkorrekturen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart.
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Thema sind Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit gem. § 19 EStG und der hiermit in Zusammenhang stehenden Erhebung der Lohnsteuer. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die gesetzliche Sozialversicherung sowie über geringfügige und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse. Weiterhin werden Besonderheiten der Kranken- und Rentenversicherung der Landwirte und mitarbeitenden Familienangehörigen vermittelt.
Ziel: Vermittlung von Grundlagen zur Erhebung der Lohnsteuer und gesetzlichen Sozialversicherung. Erlangung von Spezialkenntnissen zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
Die wichtigsten Informationen auf einem Blick
Ort der Veranstaltung
Rotenburg a.d. Fulda, Knüllwald
Ausbildungsdauer
5 Wochen
Ausbildungsstart
20.01.2025
Anmeldeschluss
Ausgebucht
Ablauf: Land- und forstwirtschaftliche Besonderheiten im Steuerrecht
Sie erhalten Sicherheit bei der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich und der Umsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Bilanzierungsvorschriften.
Sie erfahren die Abgrenzungskriterien der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu den übrigen Einkunftsarten.
Sie lernen die Systematik und den Anwendungsbereich der Pauschalierung nach § 24 UStG kennen und können die Umsätze abgrenzen, die nicht unter diese Regelung fallen.
Themenübersicht 1. Woche
Bilanzierung in der Land- und Forstwirtschaft
- Grundsätze der Bilanzierung
- Umfang des luf Betriebsvermögens
- Bewertung des luf Betriebsvermögens
- Besonderheiten bei der Bewertung in der LuF
- Bildung von Rücklagen, Übertragung stiller Reserven
- Rückstellungen
- Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten
Überblick über die Einkommensteuer
Einkünfte aus LuF (§ 13 EStG) Teil I
- Begriff
- Liebhaberei in der Land- und Forstwirtschaft
- Landwirtschaftliche Urproduktion
- Tierzucht und Tierhaltung
Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§
4 Abs. 1 EStG)
- Grundsätze der Bilanzierung
- Umfang des luf Betriebsvermögens
- Bewertung des luf Betriebsvermögens
- Besonderheiten bei der Bewertung in der LuF
- Bildung von Rücklagen, Übertragung stiller Reserven
- Rückstellungen
- Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten
Themenübersicht 2. Woche
- Einkünfte aus LuF (§ 13 EStG) Teil II
- Tierhaltungskooperationen
- Gewerbliche Tierhaltung
- Einkünfte aus luf Nebenbetrieben
- Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten in Sonderfällen
- Energieerzeugung
- Mitunternehmerschaften
- Verpachtung, Aufgabe und Veräußerung
- Zuschüsse, Beihilfen und Entschädigungen
- Andere Vertragsgestaltungen im Überblick
Themenübersicht 3. Woche
- Umsatzbesteuerung bei Land- und Forstwirten
- Allgemeines zum Umsatzsteuerrecht
- Systematik und Anwendungsbereich des § 24 UStG
- Steuersätze § 24 UStG
- Option zur Regelbesteuerung und Rückkehr zu § 24 UStG
- Pauschalierung im Umfeld weiterer Sonderregelungen
- Innergemeinschaftlicher Erwerb bei Pauschalierern
- Umsatzsteuer im Abzugsverfahren (§ 13b UStG)
Themenübersicht 4. Woche
- Gewinnermittlung nach § 13a EStG und EÜR
- Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG)
- Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung
- Gewinnkorrekturen beim Wechsel der
Gewinnermittlungsart
Themenübersicht 5. Woche
- Lohnsteuer in der LuF
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Erhebung der Lohnsteuer (§ 38 EStG)
- Lohnsteuerkarte (§ 39 EStG)
- Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen
- Aufzeichnungspflichten (§ 41 EStG)
- Sozialversicherung in der LuF
- Versicherungspflicht in der landw.
Sozialversicherung - Versicherung kraft Gesetzes
- Geringfügige Beschäftigung
- Rechengrößen in der Sozialversicherung
- Timo Noe, Steuerberater
- Jürgen Sedlmeir, Steuerberater
- Maria van Duijnen, Steuerberaterin
- Dr. Hanno Vianden, Steuerberater
Weiterführende Informationen
Termine & Zeiten
20.01. – 24.01.2025 in Rotenburg a.d. Fulda
27.01. – 31.01.2025 in Rotenburg a.d. Fulda
17.02. – 21.02.2025 in Knüllwald
17.03. – 21.03.2025 in Rotenburg a.d. Fulda
07.04. – 11.04.2025 in Rotenburg a.d. Fulda
Unterkünfte
Hotel Röhrs GmbH
Neuenkirchener Straße 3
27374 Visselhövede-Hiddingen
Telefon: 04262 9318-0
*DZ: 125 €/pro Tag/pro Person/brutto
*EZ: 149 €/pro Tag/pro Person/brutto
Posthotel Rotenburg GmbH & Co. KG
Poststraße 20
36199 Rotenburg a.d. Fulda
Telefon: 06623 931-0
*DZ: 160 €/pro Tag/pro Person/brutto
*EZ: 175 €/pro Tag/pro Person/brutto
Hotel Sonneck
C. Traue GmbH
Zu den einzelnen Bäumen 13
34593 Knüllwald-Rengshausen
Telefon: 05685 99957
*DZ: 140 €/pro Tag/pro Person/brutto
*EZ: 165 €/pro Tag/pro Person/brutto
Seminarhaus Grainau e.V.
Alpspitzstraße 6
82491 Grainau
Tel.: 08821 966976-0
*DZ: 114 €/pro Tag/pro Person/brutto
*EZ: 137 €/pro Tag/pro Person/brutto
*Alle Preise inkl. Tagungspauschale und Vollverpflegung
Kursgebühren
570 €* pro Woche, umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21a bb) UStG
*für LAND-DATA Kunden 5 % Ermäßigung
Ein Rücktritt bis zu 6 Wochen vor Beginn des Kurses ist ohne Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen von weniger als 6 Wochen vor Beginn des Kurses fallen, 25 % der Kursgebühren als Stornokosten an. Bei Abbruch des Kurses nach dessen Beginn werden die bereits besuchten Unterrichtswochen zzgl. 50% der noch anstehenden Kurswochen als Ausfallkosten berechnet. Ersatzteilnehmer können gemeldet werden. Für Zimmerreservierungen gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Seminarhotels.